Gerade weil die Passagierzahlen im Flugverkehr stetig steigen, muss besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der Fluggäste gelegt werden. Für die Überwachung und Gewährleistung des Schutzes ist die Flugsicherheit zuständig. Jedes Land hat dafür eine eigene Behörde. In Deutschland sind hierfür das Luftfahrtbundesamt und die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zuständig. Dabei darf die Flugsicherheit nicht mit der Flugsicherung verwechselt werden. Sie erfüllen komplett verschiedene Aufgaben. Die Flugsicherheit überwacht den Luftraum und sorgt für die Koordination am Himmel, sie sind gewissermaßen die Verkehrspolizei des Himmels. Sie wird schon im Vorfeld tätig. Ein Hauptbereich der Flugsicherheit ist die Verhinderung von Flugunfällen. Dazu regeln, überwachen und bestätigen die Behörden die Ausbildung der Piloten und bieten Trainingsmöglichkeiten an. Diese erfolgen ähnlich den Verkehrssicherheitsseminaren des ADAC. Außerdem kontrollieren sie die Betriebstauglichkeit von Flugzeugen verschiedener Fluggesellschaften. Jedes Flugzeug, dass den Europäischen Flugraum nutzt, muss die gesetzlichen Vorschriften erfüllen und deswegen können die Kontrolleure unangekündigt den Zustand der Flugzeuge überprüfen. Bei groben Mängeln erteilt die EU sogar Flugverbot für komplette Flurgesellschaften, diese werden dann im Internet veröffentlicht in einer sogenannten schwarzen Liste. Außerdem ist die Behörde eine Art TÜV für Flugzeuge. Zu diesen präventiven Maßnahmen kommen auch Unfalluntersuchungen. Bei Flugunfällen wird die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hinzugezogen. Die Behörde mit Sitz in Braunschweig ist rund um die Uhr besetzt und hat eine Untersuchungseinheit und drei Fachbereiche. Dabei klären die Untersuchungseinheiten nicht die Schuldfrage. Sie sollen vielmehr nach einer umfassenden Analyse klären, wie solche Unfälle in Zukunft vermieden werden können. Aus den Untersuchungen werden dann wiederum Sicherheitsempfehlungen abgeleitet und Richtlinien erarbeitet.