Schwarze Listen oder Blacklists wie der internationale Begriff dafür lautet, dienen dem Verbraucherschutz. In einer Blacklist werden Unternehmen, Personen oder Gegenstände verzeichnet, die bestimmte Auflagen nicht erfüllen. Damit soll diesen Unternehmen der Zugang zu bestimmten Märkten erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden. Im Reiseverkehr gibt es seit März 2006 die Liste der Betriebsuntersagungen für den Luftraum der Europäischen Union. Dort werden Fluggesellschaften aufgelistet, deren Maschinen den Sicherheitsstandards in Europa nicht genügen. Die Europäische Union hat die höchsten Standards weltweit und schützt die Sicherheit der Passagiere ganz besonders. Zur Überwachung der Airlines gibt es die Europäische Flugsicherheit. Sobald ein Flugzeug in den Luftraum der EU einfliegt, wird die Kennung der Airline mit der Blacklist verglichen. Danach müssen die regionalen Flugsicherheitsbehörden, beispielsweise das Luftfahrtbundesamt, entscheiden, welche Sanktionen ergriffen werden. Dabei muss es nicht zum Einflugverbot kommen, denn es gibt zwei Listen. Auf der ersten Blacklist stehen Airlines und sogar Länder, die den Luftraum der Union nicht befliegen dürfen. Auf der zweiten Liste stehen solche Unternehmen, deren Flugzeugflotte unter bestimmten Bedingungen fliegen darf. Sie unterliegen scharfen Kontrollen, sodass sie kein Sicherheitsrisiko für die Passagiere darstellen können. Die Liste wird regelmäßig veröffentlicht und ist im Internet abrufbar. Vor einem Flug ins Ausland sind Flugreisende gut beraten, einen Blick in die Blacklist zu werfen, denn die Airlines dürfen zwar in der EU nicht mehr fliegen, aber in anderen Ländern schon. Blacklists gibt es schon lange, seit etwa 2000 Jahren. Im Römischen Reich waren darauf Personen vermerkt, die politisch in Ungnade gefallen waren. Seitdem finden solche Listen immer wieder in verschiedenen politischen Systemen Verwendung.