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Städtereisen (Flug & Hotels)

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  • Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
  • Flugzeiten
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  • Rail & Fly
  • Reklamation
  • Sicherungsschein

    Nach der verbindlichen Buchung Ihrer Reise erhalten Sie gemeinsam mit der Reisebestätigung eine Kopie des so genannten Sicherungsscheins. Sollte also Ihr Reiseveranstalter vor oder während Ihrer Reise zahlungsunfähig werden, übernimmt eine Versicherungsgesellschaft oder ein Kreditinstitut den entstandenen Schaden. Somit werden bereits geleistete Zahlungen (auch Anzahlungen), die durch die Insolvenz ausgefallen sind, sowie weitere Aufwendungen, die Ihnen gegebenenfalls durch die selbst zu organisierende Rückreise entstehen, zurückerstattet. Sollten Sie also Ihren Urlaub beginnen, so ist es sehr empfehlenswert den Sicherungsschein mitzunehmen. Welche Leistungen Ihnen im jeweiligen Fall durch den Risikoträger des Reiseveranstalters übernommen werden, erfragen Sie bitte individuell für die jeweilige Reise. Weitere Informationen bezüglich der Versicherung erhalten Sie unter anderem bei den Verbraucherzentralen.

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Diese Einwilligung kann ich jederzeit per E-Mail an abmeldung@ab-in-den-urlaub.ch widerrufen. Ein Link zum Widerruf findet sich zudem am Ende jeder per E-Mail übermittelten Produktinformation. Der Widerruf betrifft nur zukünftige Verarbeitungen und lässt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis dahin unberührt. Weitere Informationen zur Verarbeitung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzinformation unter dem Punkt Newsletter.