Der Reisepreis macht in der Regel nur einen Teil der Kosten aus, die ein Urlauber für den eigenen Urlaub oder für den Familienurlaub bezahlt. Bei einer Pauschalpreise inklusive Flug und Unterkunft zahlt der Urlauber meist einen bestimmten Betrag an den Reiseveranstalter, der die Kosten für die Unterkunft, zum Beispiel das Hotel, die Pension oder die Ferienwohnung, ebenso abdeckt wie den Preis für den Flug zum Reiseziel und den Rückflug am Ende des Urlaubs. Dennoch ist hier der Reisepreis nicht identisch mit den Kosten der gesamten Reise. Der Urlauber zahlt zum Beispiel noch verschiedene Beiträge für das Abendessen, sofern es sich bei dieser Pauschalreise nicht um ein so genanntes All Inclusive Angebot oder eine Buchung mit Vollpension handelt.
Auch Kosten für selbst geplante und selbst durchgeführte Ausflüge oder andere Vergnügungen zählen nicht zum Reise Gesamtpreis. Wer einen Aufenthalt in einem Kurort plant, muss pro Person, meist zumindest für jeden mitreisenden Erwachsenen, auch noch eine Kurabgabe bezahlen. In der Regel handelt es sich hier um kleinere Beträge, zum Beispiel zwei Euro pro Person und Tag, die oft gleich im Hotel entrichtet werden. Dafür darf der Urlauber zum Beispiel den Strand oder andere Einrichtungen der touristischen Infrastruktur in der jeweiligen Gemeinde nutzen. Die Kurabgabe ist normalerweise nicht Bestandteil des Reisepreises, den der Urlauber zu entrichten hat. Häufig wird eine Anzahlung bereits mit dem Zeitpunkt der Buchung fällig, während der restliche, meist der größere Teil des Reisepreises erst kurz vor Reiseantritt fällig wird. Bei vielen Reiseanbietern erhält der Urlauber erst nach Bezahlung des kompletten Reisepreises die für den Antritt der Urlaubsreise erforderlichen Unterlagen.